Allgemeine Geschäftsbediungungen der Firma Bagus Textile Werbung GmbH
I. Allgemeines
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(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
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(2) Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
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(3) Es wird widerleglich vermutet, dass die schriftlich fixierten Vereinbarungen die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen vollständig und richtig wiedergeben.
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(4) Bagus Textile Werbung GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis dahin gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
II. Angebot
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(1) Unsere Angebote sind freibleibend unverbindlich.
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(2) Kleinere Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen von Bagus Textile Werbung GmbH für den Kunden zumutbar sind.
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(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn und indem Bagus Textile Werbung GmbH die Bestellungserklärung schriftlich annimmt (Auftragsbestätigung). Alternativ kann die Bestellungserklärung auch durch Ausführung des vereinbarten Auftrags angenommen werden.
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(4) Die Annahmefrist beträgt
Stand Oktober 2020
für vorrätige und von Bagus Textile Werbung GmbH nicht weiter zu be- oder verarbeitender Ware beträgt 10 Tage,
für nicht vorrätige Ware nach weiteren Angaben,
für Aufträge über Bedrucken, Beflocken, Besticken oder sonstigen Verarbeiten 4-6Wochen.
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(5) Innerhalb der Annahmefrist ist der Kunde an seine Bestellungserklärung gebunden.
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(6) Der jeweils gültige Katalog verliert mit Erscheinen der Neuausgabe seine Gültigkeit.
III. Lieferung und Zahlung
(1) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Bagus Textile Werbung GmbH sind in derRubrik „Zahlungsweisen“ näher ausgewiesen.
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(2) Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern hierfür seitens Bagus Textile Werbung GmbH ein berechtigtes Bedürfnis besteht und dies für den Käufer auch zumutbar ist. Ein berechtigtes Bedürfnis für eine Teillieferung wird dann angenommen, wenn dies dadurch die Abwicklung der Bestellung beschleunigt wird. In den Fällen von Leistungsstörungen ist diese Klausel unanwendbar.
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(3) Bei einer Nachlieferung entstehen keine weiteren Versandkosten für den Kunden.
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(4) Für von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden ortsübliche Zuschläge erhoben.
IV. Lieferzeiten
• (1) Vereinbarte Lieferfristen sind regelmäßig unverbindliche Lieferfristen, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes ausdrücklich vereinbaren.
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(2) Am Lager vorrätige Ware, welche nicht weiter be- oder verarbeitet werden soll, wird innerhalb von 10 Tagen ab Bestätigung zum Versand gebracht.
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(3) Für Verzögerungen durch den Transporteur/Spediteur wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Körper, Leben oder Gesundheit betroffen sind und/oder der Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter und/oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
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(4) Falls die Ware nicht vorrätig sein sollte, bemüht sich Bagus Textile Werbung GmbH um schnellstmögliche Lieferung.
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(5) In den Fällen höherer Gewalt verschiebt sich die Frist um die Dauer des unverschuldeten Leistungshindernisses, höchstens aber um vier Monate.
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(6) Bei Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
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(7) Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, mit Ablauf der Lieferfrist den Rücktritt zu erklären.
V. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Bagus Textile Werbung GmbH (einfacher Eigentumsvorbehalt).
VI. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Shop
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(1) Bagus Textile Werbung GmbH gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Konstruktionsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
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(2) Bei Eintreffen der Ware hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
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(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen bei Bagus Textile Werbung GmbH geltend zu machen.
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(4) Für nicht offensichtliche Mängel ist die Rügefrist mit der gesetzlichen Verjährungsfrist identisch.
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(5) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge genügt die Absendung.
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(6) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt. VII. Gewährleistung im unternehmerischen Verkehr Shop
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(1) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen bei Bagus Textile Werbung GmbH geltend zu machen.
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(2) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang bei Bagus Textile Werbung GmbH entscheidend.
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(3) Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, bei Bagus Textile Werbung GmbH geltend zu machen. Die Höchstfrist für die Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel beträgt einen Monat.
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(4) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt. VIII. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Textile Werbung
• (1) Lohnarbeit. Die uns zum Bedrucken, Besticken oder Beflocken zugesandten Materialien sind frei Haus anzuliefern. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, die Versandkosten und die Arbeitszeit zum Auspacken der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen. In der Regel wird hierfür ein pauschalierter Schadensbetrag in Höhe von 15,00 EUR in Rechnung gestellt. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis ermöglicht, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Verwender behält sich die Möglichkeit offen, im Einzelfall einen höheren Schaden als die Pauschale nachzuweisen.
• (2) Schutzrechte. Der Auftraggeber sichert hiermit zu, dass die von ihm erteilten Aufträge frei von Schutzrechten Dritter sind bzw. dass die für die Verwendung erforderliche Genehmigung beim Auftraggeber schriftlich vorliegt. Sollte der Auftragnehmer vom Schutzrechtsinhaber auf
Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen freizustellen.
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(3) Mängelrügen. Offensichtliche Mängel sind von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen und von Unternehmern innerhalb von 3 Tagen geltend zu machen. Für die Berechnung der Rügefrist gelten Ziff. VI Abs. 5 bzw. Ziff. VII Abs. 2 entsprechend. Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
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(4) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Das gilt nicht für das Recht auf Gesamtrücktritt und/oder Gesamtschadenersatz.
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(5) Fehler. Die von Bagus Textile Werbung GmbH verwendeten Maschinen, Anlagen und Gerätschaften sind eingestellt auf und kompatibel mit den von Bagus angebotenen Materialien und Stoffen. Sollte es im Rahmen der Verwendung einer vom Kunden eingelieferten Ware zu Inkompatibilitäten zwischen Ware/Material und den Bagus Textile Werbung GmbH verwendeten Maschinen, Anlagen und Gerätschaften kommen, kann hierfür keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen werden, es sei denn, dass dieser Schaden von Bagus Textile Werbung GmbH seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/oder seines/seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Ausgenommen von diesem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sind auch Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, unabhängig davon, ob sie durch Bagus Textile Werbung GmbH seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/ oder seines/seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind.
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(6) Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Farben, Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen. Bezüglich Maßen und Größen gilt eine Toleranz von 5 % als vereinbart.
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(7) Bei nachträglich auftretenden Ablösungserscheinungen bzw. Haftbarkeitsproblemen der Stick- , Druck- und Hochprinttechnologien, die durch nicht zu erkennende Grundbehandlungen der angelieferten Textilien entstehen, kann von uns keine Haftung übernommen werden und sind somit aus jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
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(8) Werden bei Beanstandungen Verstöße gegen die Pflegehinweise der Bekleidungshersteller festgestellt, wird widerleglich vermutet, dass die Beanstandungen auf die Nichteinhaltung der Pflegehinweise zurückgehen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche können daher nicht anerkannt werden.
IX. Datenspeicherung
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(1) Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
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(2) Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
X. Gerichtsstandklausel
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(1) Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Geschäftssitz von Bagus Textile Werbung GmbH, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
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(2) Das gilt auch für internationale und europäische Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wahl des anzuwendenden materiellen Rechts.