AGB
Stand Oktober 2020
Allgemeine Geschäftsbediungungen der Firma Bagus Textile Werbung
GmbH
I. Allgemeines
• (1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
• (2) Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen
wir hiermit ausdrücklich.
• (3) Es wird widerleglich vermutet, dass die schriftlich fixierten
Vereinbarungen die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen
vollständig und richtig wiedergeben.
• (4) Bagus Textile Werbung GmbH ist jederzeit berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen
Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder
zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis
dahin gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
II. Angebot
• (1) Unsere Angebote sind freibleibend unverbindlich.
• (2) Kleinere Abweichungen und technische Änderungen gegenüber
unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich, wenn sie
unter Berücksichtigung der Interessen von Bagus Textile Werbung
GmbH für den Kunden zumutbar sind.
• (3) Der Vertrag kommt zustande, wenn und indem Bagus Textile
Werbung GmbH die Bestellungserklärung schriftlich annimmt
(Auftragsbestätigung). Alternativ kann die Bestellungserklärung auch
durch Ausführung des vereinbarten Auftrags angenommen werden.
• (4) Die Annahmefrist beträgt• für vorrätige und von Bagus Textile Werbung GmbH nicht
weiter zu be- oder verarbeitender Ware beträgt 10 Tage,
• für nicht vorrätige Ware nach weiteren Angaben,
• für Aufträge über Bedrucken, Beflocken, Besticken oder
sonstigen Verarbeiten 4-6Wochen.
• (5) Innerhalb der Annahmefrist ist der Kunde an seine
Bestellungserklärung gebunden.
• (6) Der jeweils gültige Katalog verliert mit Erscheinen der
Neuausgabe seine Gültigkeit.
III. Lieferung und Zahlung
(1) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Bagus Textile Werbung
GmbH sind in derRubrik „Zahlungsweisen“ näher ausgewiesen.
• (2) Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen,
sofern hierfür seitens Bagus Textile Werbung GmbH ein berechtigtes
Bedürfnis besteht und dies für den Käufer auch zumutbar ist. Ein
berechtigtes Bedürfnis für eine Teillieferung wird dann
angenommen, wenn dies dadurch die Abwicklung der Bestellung
beschleunigt wird. In den Fällen von Leistungsstörungen ist diese
Klausel unanwendbar.
• (3) Bei einer Nachlieferung entstehen keine weiteren
Versandkosten für den Kunden.
• (4) Für von unseren Kunden gewünschte
Sonderversendungsformen werden ortsübliche Zuschläge erhoben.
IV. Lieferzeiten
• (1) Vereinbarte Lieferfristen sind regelmäßig unverbindliche
Lieferfristen, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes
ausdrücklich vereinbaren.• (2) Am Lager vorrätige Ware, welche nicht weiter be- oder
verarbeitet werden soll, wird innerhalb von 10 Tagen ab Bestätigung
zum Versand gebracht.
• (3) Für Verzögerungen durch den Transporteur/Spediteur wird keine
Haftung übernommen, es sei denn, dass ein Verbrauchsgüterkauf
vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Körper, Leben
oder Gesundheit betroffen sind und/oder der Schaden durch einen
gesetzlichen Vertreter und/oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
und/oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
• (4) Falls die Ware nicht vorrätig sein sollte, bemüht sich Bagus
Textile Werbung GmbH um schnellstmögliche Lieferung.
• (5) In den Fällen höherer Gewalt verschiebt sich die Frist um die
Dauer des unverschuldeten Leistungshindernisses, höchstens aber
um vier Monate.
• (6) Bei Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist ist der Käufer
berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach
erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
• (7) Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist ist der Käufer
berechtigt, mit Ablauf der Lieferfrist den Rücktritt zu erklären.
V. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Bagus
Textile Werbung GmbH (einfacher Eigentumsvorbehalt).
VI. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Shop
• (1) Bagus Textile Werbung GmbH gewährleistet, dass die verkaufte
Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und
Konstruktionsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften hat.
• (2) Bei Eintreffen der Ware hat der Kunde die Ware unverzüglich
auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.• (3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen bei Bagus
Textile Werbung GmbH geltend zu machen.
• (4) Für nicht offensichtliche Mängel ist die Rügefrist mit der
gesetzlichen Verjährungsfrist identisch.
• (5) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit
der Rüge genügt die Absendung.
• (6) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
VII. Gewährleistung im unternehmerischen Verkehr Shop
• (1) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen bei
Bagus Textile Werbung GmbH geltend zu machen.
• (2) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit
der Rüge ist der Zugang bei Bagus Textile Werbung GmbH
entscheidend.
• (3) Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, d.h. ohne
schuldhafte Verzögerung, bei Bagus Textile Werbung GmbH geltend
zu machen. Die Höchstfrist für die Geltendmachung nicht
offensichtlicher Mängel beträgt einen Monat.
• (4) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
VIII. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Textile Werbung
• (1) Lohnarbeit. Die uns zum Bedrucken, Besticken oder Beflocken
zugesandten Materialien sind frei Haus anzuliefern. Geschieht dies
nicht, behalten wir uns vor, die Versandkosten und die Arbeitszeit
zum Auspacken der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen. In der
Regel wird hierfür ein pauschalierter Schadensbetrag in Höhe von
15,00 EUR in Rechnung gestellt. Dem Käufer wird ausdrücklich der
Nachweis ermöglicht, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist. Der Verwender behält sich die Möglichkeit offen, im
Einzelfall einen höheren Schaden als die Pauschale nachzuweisen.• (2) Schutzrechte. Der Auftraggeber sichert hiermit zu, dass die von
ihm erteilten Aufträge frei von Schutzrechten Dritter sind bzw. dass
die für die Verwendung erforderliche Genehmigung beim
Auftraggeber schriftlich vorliegt. Sollte der Auftragnehmer vom
Schutzrechtsinhaber auf
Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen
Ansprüchen freizustellen.
• (3) Mängelrügen. Offensichtliche Mängel sind von Verbrauchern
innerhalb von 14 Tagen und von Unternehmern innerhalb von 3
Tagen geltend zu machen. Für die Berechnung der Rügefrist gelten
Ziff. VI Abs. 5 bzw. Ziff. VII Abs. 2 entsprechend. Nach Ablauf der
Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
• (4) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur
Beanstandung der Gesamtlieferung. Das gilt nicht für das Recht auf
Gesamtrücktritt und/oder Gesamtschadenersatz.
• (5) Fehler. Die von Bagus Textile Werbung GmbH verwendeten
Maschinen, Anlagen und Gerätschaften sind eingestellt auf und
kompatibel mit den von Bagus angebotenen Materialien und Stoffen.
Sollte es im Rahmen der Verwendung einer vom Kunden
eingelieferten Ware zu Inkompatibilitäten zwischen Ware/Material
und den Bagus Textile Werbung GmbH verwendeten Maschinen,
Anlagen und Gerätschaften kommen, kann hierfür keine
Gewährleistung und/oder Haftung übernommen werden, es sei
denn, dass dieser Schaden von Bagus Textile Werbung GmbH
seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/oder seines/seiner
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
wurde. Ausgenommen von diesem Haftungs- und
Gewährleistungsausschluss sind auch Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit, unabhängig davon, ob sie durch Bagus Textile
Werbung GmbH seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/
oder seines/seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässig, grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht worden sind.
• (6) Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen
von Qualität, Farben, Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen.
Bezüglich Maßen und Größen gilt eine Toleranz von 5 % als
vereinbart.• (7) Bei nachträglich auftretenden Ablösungserscheinungen bzw.
Haftbarkeitsproblemen der Stick- , Druck- und
Hochprinttechnologien, die durch nicht zu erkennende
Grundbehandlungen der angelieferten Textilien entstehen, kann von
uns keine Haftung übernommen werden und sind somit aus
jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
• (8) Werden bei Beanstandungen Verstöße gegen die
Pflegehinweise der Bekleidungshersteller festgestellt, wird
widerleglich vermutet, dass die Beanstandungen auf die
Nichteinhaltung der Pflegehinweise zurückgehen. Gesetzliche
Gewährleistungsansprüche können daher nicht anerkannt werden.
IX. Datenspeicherung
• (1) Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir
darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG
verarbeitet und gespeichert werden.
• (2) Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.
X. Gerichtsstandklausel
• (1) Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist Geschäftssitz von Bagus Textile Werbung
GmbH, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
sind.
• (2) Das gilt auch für internationale und europäische
Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wahl des anzuwendenden
materiellen Rechts.