AGB

Stand Oktober 2020

Allgemeine Geschäftsbediungungen der Firma Bagus Textile Werbung

GmbH

I. Allgemeines

• (1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle

Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

• (2) Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen

wir hiermit ausdrücklich.

• (3) Es wird widerleglich vermutet, dass die schriftlich fixierten

Vereinbarungen die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen

vollständig und richtig wiedergeben.

• (4) Bagus Textile Werbung GmbH ist jederzeit berechtigt, diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen

Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder

zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis

dahin gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

II. Angebot

• (1) Unsere Angebote sind freibleibend unverbindlich.

• (2) Kleinere Abweichungen und technische Änderungen gegenüber

unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich, wenn sie

unter Berücksichtigung der Interessen von Bagus Textile Werbung

GmbH für den Kunden zumutbar sind.

• (3) Der Vertrag kommt zustande, wenn und indem Bagus Textile

Werbung GmbH die Bestellungserklärung schriftlich annimmt

(Auftragsbestätigung). Alternativ kann die Bestellungserklärung auch

durch Ausführung des vereinbarten Auftrags angenommen werden.

• (4) Die Annahmefrist beträgt• für vorrätige und von Bagus Textile Werbung GmbH nicht

weiter zu be- oder verarbeitender Ware beträgt 10 Tage,

• für nicht vorrätige Ware nach weiteren Angaben,

• für Aufträge über Bedrucken, Beflocken, Besticken oder

sonstigen Verarbeiten 4-6Wochen.

• (5) Innerhalb der Annahmefrist ist der Kunde an seine

Bestellungserklärung gebunden.

• (6) Der jeweils gültige Katalog verliert mit Erscheinen der

Neuausgabe seine Gültigkeit.

III. Lieferung und Zahlung

(1) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Bagus Textile Werbung

GmbH sind in derRubrik „Zahlungsweisen“ näher ausgewiesen.

• (2) Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen,

sofern hierfür seitens Bagus Textile Werbung GmbH ein berechtigtes

Bedürfnis besteht und dies für den Käufer auch zumutbar ist. Ein

berechtigtes Bedürfnis für eine Teillieferung wird dann

angenommen, wenn dies dadurch die Abwicklung der Bestellung

beschleunigt wird. In den Fällen von Leistungsstörungen ist diese

Klausel unanwendbar.

• (3) Bei einer Nachlieferung entstehen keine weiteren

Versandkosten für den Kunden.

• (4) Für von unseren Kunden gewünschte

Sonderversendungsformen werden ortsübliche Zuschläge erhoben.

IV. Lieferzeiten

• (1) Vereinbarte Lieferfristen sind regelmäßig unverbindliche

Lieferfristen, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes

ausdrücklich vereinbaren.• (2) Am Lager vorrätige Ware, welche nicht weiter be- oder

verarbeitet werden soll, wird innerhalb von 10 Tagen ab Bestätigung

zum Versand gebracht.

• (3) Für Verzögerungen durch den Transporteur/Spediteur wird keine

Haftung übernommen, es sei denn, dass ein Verbrauchsgüterkauf

vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Körper, Leben

oder Gesundheit betroffen sind und/oder der Schaden durch einen

gesetzlichen Vertreter und/oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich

und/oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

• (4) Falls die Ware nicht vorrätig sein sollte, bemüht sich Bagus

Textile Werbung GmbH um schnellstmögliche Lieferung.

• (5) In den Fällen höherer Gewalt verschiebt sich die Frist um die

Dauer des unverschuldeten Leistungshindernisses, höchstens aber

um vier Monate.

• (6) Bei Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist ist der Käufer

berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach

erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

• (7) Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist ist der Käufer

berechtigt, mit Ablauf der Lieferfrist den Rücktritt zu erklären.

V. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Bagus

Textile Werbung GmbH (einfacher Eigentumsvorbehalt).

VI. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Shop

• (1) Bagus Textile Werbung GmbH gewährleistet, dass die verkaufte

Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und

Konstruktionsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten

Eigenschaften hat.

• (2) Bei Eintreffen der Ware hat der Kunde die Ware unverzüglich

auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.• (3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen bei Bagus

Textile Werbung GmbH geltend zu machen.

• (4) Für nicht offensichtliche Mängel ist die Rügefrist mit der

gesetzlichen Verjährungsfrist identisch.

• (5) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit

der Rüge genügt die Absendung.

• (6) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

VII. Gewährleistung im unternehmerischen Verkehr Shop

• (1) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen bei

Bagus Textile Werbung GmbH geltend zu machen.

• (2) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit

der Rüge ist der Zugang bei Bagus Textile Werbung GmbH

entscheidend.

• (3) Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, d.h. ohne

schuldhafte Verzögerung, bei Bagus Textile Werbung GmbH geltend

zu machen. Die Höchstfrist für die Geltendmachung nicht

offensichtlicher Mängel beträgt einen Monat.

• (4) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

VIII. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Textile Werbung

• (1) Lohnarbeit. Die uns zum Bedrucken, Besticken oder Beflocken

zugesandten Materialien sind frei Haus anzuliefern. Geschieht dies

nicht, behalten wir uns vor, die Versandkosten und die Arbeitszeit

zum Auspacken der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen. In der

Regel wird hierfür ein pauschalierter Schadensbetrag in Höhe von

15,00 EUR in Rechnung gestellt. Dem Käufer wird ausdrücklich der

Nachweis ermöglicht, dass ein geringerer oder gar kein Schaden

entstanden ist. Der Verwender behält sich die Möglichkeit offen, im

Einzelfall einen höheren Schaden als die Pauschale nachzuweisen.• (2) Schutzrechte. Der Auftraggeber sichert hiermit zu, dass die von

ihm erteilten Aufträge frei von Schutzrechten Dritter sind bzw. dass

die für die Verwendung erforderliche Genehmigung beim

Auftraggeber schriftlich vorliegt. Sollte der Auftragnehmer vom

Schutzrechtsinhaber auf

Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden,

verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen

Ansprüchen freizustellen.

• (3) Mängelrügen. Offensichtliche Mängel sind von Verbrauchern

innerhalb von 14 Tagen und von Unternehmern innerhalb von 3

Tagen geltend zu machen. Für die Berechnung der Rügefrist gelten

Ziff. VI Abs. 5 bzw. Ziff. VII Abs. 2 entsprechend. Nach Ablauf der

Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

• (4) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur

Beanstandung der Gesamtlieferung. Das gilt nicht für das Recht auf

Gesamtrücktritt und/oder Gesamtschadenersatz.

• (5) Fehler. Die von Bagus Textile Werbung GmbH verwendeten

Maschinen, Anlagen und Gerätschaften sind eingestellt auf und

kompatibel mit den von Bagus angebotenen Materialien und Stoffen.

Sollte es im Rahmen der Verwendung einer vom Kunden

eingelieferten Ware zu Inkompatibilitäten zwischen Ware/Material

und den Bagus Textile Werbung GmbH verwendeten Maschinen,

Anlagen und Gerätschaften kommen, kann hierfür keine

Gewährleistung und/oder Haftung übernommen werden, es sei

denn, dass dieser Schaden von Bagus Textile Werbung GmbH

seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/oder seines/seiner

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet

wurde. Ausgenommen von diesem Haftungs- und

Gewährleistungsausschluss sind auch Schäden an Leben, Körper

oder Gesundheit, unabhängig davon, ob sie durch Bagus Textile

Werbung GmbH seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/

oder seines/seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässig, grob fahrlässig oder

vorsätzlich verursacht worden sind.

• (6) Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen

von Qualität, Farben, Maßen sind kein Grund zu Beanstandungen.

Bezüglich Maßen und Größen gilt eine Toleranz von 5 % als

vereinbart.• (7) Bei nachträglich auftretenden Ablösungserscheinungen bzw.

Haftbarkeitsproblemen der Stick- , Druck- und

Hochprinttechnologien, die durch nicht zu erkennende

Grundbehandlungen der angelieferten Textilien entstehen, kann von

uns keine Haftung übernommen werden und sind somit aus

jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

• (8) Werden bei Beanstandungen Verstöße gegen die

Pflegehinweise der Bekleidungshersteller festgestellt, wird

widerleglich vermutet, dass die Beanstandungen auf die

Nichteinhaltung der Pflegehinweise zurückgehen. Gesetzliche

Gewährleistungsansprüche können daher nicht anerkannt werden.

IX. Datenspeicherung

• (1) Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir

darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung

notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG

verarbeitet und gespeichert werden.

• (2) Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich

behandelt.

X. Gerichtsstandklausel

• (1) Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem

Vertragsverhältnis ist Geschäftssitz von Bagus Textile Werbung

GmbH, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen

des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen

sind.

• (2) Das gilt auch für internationale und europäische

Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wahl des anzuwendenden

materiellen Rechts.

inkl. MwSt. zzgl. Versand